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Aktuelles vom 27.06.2012

Verbot von sog. "Himmelslaternen"

Nachfolgend geben wir der Bevölkerung der Stadt Breuberg die in Hessen geltende Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern zur Kenntnis.

 

Das Land Hessen hat diese Verordnung erlassen, um künftig zu verhindern, dass durch solche Leuchtkörper Brände, wie mehrfach geschehen, verursacht werden.

 

Diese Leuchtkörper sind nach dem Aufsteigenlassen nicht mehr kontrollierbar. Damit kann sehr schnell eine Brandgefahr oder ein Brand entstehen.

 

Bereits das Herbeiführen einer Brandgefahr stellt nach § 306f Strafgesetzbuch eine Straftat dar. Ein dadurch ausgelöster Brand kann den Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung erfüllen und ebenfalls gemäß § 306d Strafgesetzbuch als Straftat anzusehen sein.

 

Wie dem Verordnungstext zu entnehmen ist, ist bereits das Aufsteigenlassen dieser Leuchtkörper als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 5.000,-- € zu ahnden.

 

Daher wird die Bevölkerung eindringlich darauf hingewiesen, solche "Himmelslaternen" nicht aufsteigen zu lassen.

 

Für nähere Erläuterungen oder Rückfragen zu dem genannten Sachverhalt wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Breuberg.