Wahl einer Schiedsperson
Bei der Stadt Breuberg ist die Stelle der Schiedsperson zu besetzten.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Stadtverordnetenversammlung wählt die Schiedspersonen für eine Amtszeit von fünf Jahren.
Gemäß § 4 Absatz 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes wird dies hiermit in geeigneter Form bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.
Personen, die Interesse zeigen, werden gebeten, dies bis spätestens 26.03.2010, dem Magistrat der Stadt Breuberg schriftlich mitzuteilen.
Für Rückfragen steht Frau Borck, Tel. 06163/709-20 zur Verfügung.
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