Bild Breuberg Startseite breuberg.de


SAUBERKEIT IM GESAMTEN ORTSBILD

Das Thema Straßenreinigung wird in Breuberg groß geschrieben. Gepflegte Gehwege, Straßen und Plätze sorgen für ein sauberes Ortsbild
und erfreuen Gäste und natürlich auch die Breuberger Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Breuberg legt für alle Grundstückseigentümer Regelungen zur Reinigungspflicht fest.
Wir bitten alle Breuberger Bürgerinnen und Bürger diese Regeln einzuhalten.

 

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Breuberg können Sie hier nachlesen und einen Auszug finden Sie am Ende dieser Seite.

 

Haben Sie Fragen zur Straßenreinigung oder einen verstopften Sinkkasten entdeckt? Dann bekommen Sie hier Hilfe...

 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Fragen, Anregungen, Kritik oder Lob rund um das Thema Straßenreinigung an uns weiterzuleiten.
Füllen Sie einfach das nachfolgende Formular mit Ihren persönlichen Kontaktdaten und einer Schilderung des Sachverhaltes aus.
Ihre Meldung werden unsere Kollegen/innen vom Ordnungsamt schnellstmöglich bearbeiten, um den Mangel zu beseitigen bzw. eine
"saubere" Lösung zu finden.

 

 

Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt, zu dem Sie sich äußern möchten möglichst ausführlich


Name
Straße
PLZ/Ort 
Telefon
E-Mail
Ihre Nachricht
(Hinweis: Kurze aber genaue Grundstücksbeschreibung. Darüber hinaus teilen Sie uns bitte auch Datum der Feststellung mit!)


VERTRAULICHKEITSGARANTIE:
Wir sichern Ihnen zu, dass wir Ihre Angaben vertraulich behandeln. Außerdem garantieren wir Ihnen, dass Ihre Adressdaten nicht weitergegeben werden. Es erhalten lediglich diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Kenntnis über Ihre Angaben, die Ihren Fall bearbeiten.
Vielen Dank für Ihre Angaben. Auch Sie haben dadurch mitgeholfen, unsere Dienste kontinuierlich zu verbessern.
Ihre Stadtverwaltung Breuberg
Ordnungsamt

 


 

Wichtige Punkte aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Breuberg

Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung sind Gehsteige und Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen
Feiertag zu reinigen. Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehrerer Straßen
hin liegt bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte. Bei
Plätzen ist außer dem Gehweg und der Straßenrinne ein 4 m breiter Streifen - vom Gehwegrand in Richtung Fahrbahnmitte - zu reinigen.

 

Die Reinigungspflicht umfasst auch die Entfernung aller nicht auf die Straßen gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von
Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und sostigem Unrat jeglicher Art.

 

Der Straßenkehricht darf weder Nachbarn zugeführt werden, noch in Straßensinkkästen, sonstige Entwässerungsanlagen oder offene
Abzugsgräben geschüttet werden.

 

Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.