Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Breuberg legt für alle Grundstückseigentümer Regelungen zur Reinigungspflicht fest.Wir bitten alle Breuberger Bürgerinnen und Bürger diese Regeln einzuhalten.
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Breuberg können Sie hier nachlesen und einen Auszug finden Sie am Ende dieser Seite.
Haben Sie Fragen zur Straßenreinigung oder einen verstopften Sinkkasten entdeckt? Dann bekommen Sie hier Hilfe...
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Fragen, Anregungen, Kritik oder Lob rund um das Thema Straßenreinigung an uns weiterzuleiten.Füllen Sie einfach das nachfolgende Formular mit Ihren persönlichen Kontaktdaten und einer Schilderung des Sachverhaltes aus.Ihre Meldung werden unsere Kollegen/innen vom Ordnungsamt schnellstmöglich bearbeiten, um den Mangel zu beseitigen bzw. eine "saubere" Lösung zu finden.
Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt, zu dem Sie sich äußern möchten möglichst ausführlich
Wichtige Punkte aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Breuberg
Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung sind Gehsteige und Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen. Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehrerer Straßenhin liegt bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte. BeiPlätzen ist außer dem Gehweg und der Straßenrinne ein 4 m breiter Streifen - vom Gehwegrand in Richtung Fahrbahnmitte - zu reinigen.
Die Reinigungspflicht umfasst auch die Entfernung aller nicht auf die Straßen gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung vonGras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und sostigem Unrat jeglicher Art.
Der Straßenkehricht darf weder Nachbarn zugeführt werden, noch in Straßensinkkästen, sonstige Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden.
Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.