Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen
Stadt Breuberg
- Anerkennung der Lieferbedingungen
Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferungen für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Angebot und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Diese Bestätigung ist für Art und Umfang unserer Verpflichtung maßgeblich.
- Lieferzeit
Liefer-und Ausführungsfristen gelten stets als nur annähernd vereinbart. Die Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - auch, wenn sie beim Vorlieferanten eintreten. Sofern die Lieferverzögerungen länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer/Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Käufer/Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Anfang und Ende von Hindernissen der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen. Werden Liefer- und Ausführungsfristen im Sinne der vorgenannten Ausführungen um mehr als vier Wochen von uns überschritten, so kann der Käufer/Besteller nach Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
- Veränderte Verhältnisse
Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Einkaufskosten der Produkte und Zustellgebühren ein, so sind wir berechtigt, die Vereinbarung neuer Preise oder Bedingungen zu verlangen.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungdatum ohne Abzug. Andere Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Gutschriften und Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs und unbeschadet früherer Fälligkeit des Kaufpreises bei Verzug des Kunden. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wir sind berechtigt, die Lieferung so lange zu verweigern, bis der Kunde seinen Verpflichtungen aus früheren Geschäften nachgekommen ist.
- Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Für den Fall der Bezahlung auf Scheckbasis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu Einlösung durch den Besteller bestehen. Der Kunde darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht in Verzug ist verkaufen oder veräußern.
- Gewährleistung und Haftung für Mängel
Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang zu untersuchen und uns jegliche Mängel ( Fehler des Lieferguts. Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Minderlieferungen ) unverzüglich- bei erkennbaren Mängeln binnen 14 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln nach Erkennbarkeit- schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Ist die Mängelrüge berechtigt, so haben wir Ersatz zu liefern. Lassen wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert zu haben, so ist der Käufer/Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Schadenersatz ( § 463 BGB, positive Forderungsverletzung ) sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn ohne unser Einverständnis Änderungen an der von uns hergestellten Ware vorgenommen werden oder Schäden daran entstehen, die nicht in unserem Ursachenbereich liegen.
- Sonstige Ansprüche
Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung gegen uns werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wird auch für grob fahrlässige Verletzungen auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Breuberg, Gerichtstand Michelstadt.
- Anzuwendendes Recht
Für die Vertragsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Fortgeltung des Vertrages bei Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.