Amtliche Bekanntmachung:
Fälligkeit von Steuern und Gebühren
Die Zahlungstermine und die zu zahlenden Beträge sind aus den jeweils gültigen Bescheiden zu ersehen.
Steuerpflichtige, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, vorstehenden Fälligkeitstermin zu beachten, um sich Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei Nichteinhalten der Zahlungstermine mit der Mahnung automatisch berechnet werden, zu ersparen.
Auf die Zahlung dieser Gebühren kann keinesfalls verzichtet werden.
W i c h t i g :
Bei Zahlung der vorstehend aufgeführten Steuern bitten wir darum, immer die Konto-Nummer der jeweiligen Steuerbescheide bei der Überweisung anzugeben, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung durch die Stadtkasse Breuberg gewährleistet ist bzw. vorgenommen werden kann.