Die Bürgermeisterin informiert:
Grundsteuer 2025, Mikroförderprogramm, „Garantiert geliefert“ – HR-Fernsehen begleitet Auslieferungsfahrt, Ortsbeiratssitzung im ST Wald-Amorbach, Ausweisung von Naturschutzgebieten in Breuberg
Grundsteuer 2025
Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden bundesweit alle Grundstücke neu bewertet. Diesen Messbetrag haben Sie bereits per Bescheid von Ihrem zuständigen Finanzamt mitgeteilt bekommen. Die Kommunen haben keine Möglichkeit den vom Finanzamt per Bescheid festgestellten Messbetrag zu ändern. Die Kommunen beschließen die Hebesätze.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 folgende Hebesätze beschlossen:
Grundsteuer A = 145 %
Grundsteuer B = 595 %
Die jährliche Grundsteuer errechnet sich wie folgt:
Messbetrag lt. Finanzamt () x Hebesatz der Kommune (%) = zu zahlende Grundsteuer im Jahr.
Ab 2025 gilt dieser neue Hebesatz, welchen die Kommunen aufgrund einer Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung festlegen können. Anfragen zum Messbetrag und zur Bewertung der Grundstücke richten Sie bitte direkt an das Finanzamt.
Sollten sich Fragen zu der in Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid angegebenen Grundsteuer ergeben, bitten wir Sie diese schriftlich an: steuerverwaltung@breuberg.de oder auf dem Postweg an: Stadt Breuberg, Ernst-Ludwig-Str. 2-4, 64747 Breuberg zu richten. Wir werden Ihr Anliegen umgehend bearbeiten.
Bitte nehmen Sie von telefonischen Fragen Abstand!
Weiter weisen wir darauf hin, dass Änderungen wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Namens- und/oder Adressänderungen, die dem Steueramt der Stadt Breuberg erst nach dem 15.11.2024 bekannt geworden sind, aus technischen Gründen im Jahresbescheid nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Diese Änderungen erfolgen ggf. im Nachgang mit einem Änderungsbescheid.
Für Ihr Verständnis bedanke ich mich.
Mikroförderprogramm
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert wieder Vereine mit bis zu 1.500 Euro. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Es können Projektförderung von bis zu 1.500 Euro beantragt werden, die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts.
Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Ihr Verein soll für eine digitale Verwaltung fit gemacht, die Kommunikation soll verbessert oder es soll in Know-how investiert werden? Denn auch im Ehrenamt gibt es viel zu lernen: Von Freiwilligenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit über Fundraising, bis hin zur Begleitung bei der Einführung neuer digitaler Tools. Ob ein regelmäßiger Stammtisch der Vereine vor Ort oder ein einmaliger Workshop mit den Ehrenamtlichen – es können die Sachausgaben dafür beantragt werden.
Egal, ob Mitmachaktionen im Verein, die Optimierung der Webseite oder eine Schnupper-Aktion – Hauptsache, es weckt Begeisterung und motiviert Menschen, sich im Verein zu engagieren. Oder noch besser: Es gibt eine Idee, wie man Interessierte für ein Engagement gewinnen kann, die sich bisher wenig einbringen können. Auch die bereits Engagierten sollten nicht aus dem Blick geraten: Ob eine Weiterbildung, neue Wege, sich aktiv in die Vereinsgestaltung einzubringen oder ein gemeinsamer Ausflug als Dankeschön, dies alles kann gefördert werden.
Weitere Infos finden Sie unter: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/aktuelle-programme/
Ich würde mich sehr freuen, wenn es Bewerber aus Breuberg gibt, die unsere Vereins- und Organisationsvielfalt vor Ort mit Hilfe dieser Fördermittel bereichern!
„Garantiert geliefert“ – HR-Fernsehen begleitet Auslieferungsfahrt
Bereits im November informierte ich an gleicher Stelle über die Testphase des Projektes „Garantiert geliefert“, welches nun gestartet ist.
Über die sich aktuell im Test befindende Online-Plattform „Garantiert geliefert“ können die Unternehmen ihre Fahrten einstellen (Ladeflächenanbieter) und anderen Unternehmen als Versandoption (Warenversender) anbieten.
Dass dieses Projekt viele Mehrwerte mit sich bringt, ist ein großer Gewinn für den Odenwaldkreis und seine Unternehmen und Geschäfte. Ein nicht zu unterschätzender Mehrwert ist u.a. auch der Klimaschutz. Denn durch die Reduktion der Transportaufwände durch Bündelung mit parallel stattfindenden Fahrten leistet „Garantiert geliefert“ einen großen Beitrag zugunsten des Klimas.
Wie das Zusammenspiel zwischen einer digitalen und durch KI unterstützen Online-Plattform und dem Klimaschutz funktionieren kann, ist u.a. ein Thema, mit dem sich aktuell das ARD-Magazin „Klimazeit“ beschäftigt. Um diesbezüglich einen entsprechenden TV-Beitrag zu produzieren, begleitete am Freitag, den 10.01.2025 ein TV-Team des Hessischen Rundfunks eine Auslieferungsfahrt von „Garantiert geliefert“. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik: „Aus der Region“ in der Papierausgabe des Breuberger Stadtanzeigers.
Ortsbeiratssitzung im ST Wald-Amorbach
Am vergangenen Wochenende fand die Ortsbeiratssitzung im ST Wald-Amorbach inklusive einer Ortsbegehung statt. Ich freue mich, dass in unserem kleinsten Stadtteil so rege die lokalen Interessen vertreten werden.
Ich bedanke mich für die zahlreiche Beteiligung und die konstruktiven Gespräche. Ich habe Ihre Anliegen bereits in die entsprechenden Abteilungen zur weiteren Bearbeitung weitergegeben.
Ausweisung von Naturschutzgebieten in Breuberg
Zu einer Informationsveranstaltung über die geplanten Naturschutzgebiete in Breuberg am 10.02. um 19:00 im großen Sitzungszimmer des Rathauses (Eingang über den Innenhof) laden die Stadt Breuberg und der NABU die interessierte Bevölkerung herzlich ein.
Über Jahre hinweg hat der NABU Breuberg in der Mümling-Aue und am Steinbruch in Neustadt ganz besondere Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten geschaffen. Im Einklang mit der extensiven Nutzung und den gezielten, vom NABU durchgeführten, Pflegemaßnahmen entstanden so Biotope, die einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten.
Um diese Flächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes dauerhaft zu erhalten und die Pflegekosten finanzieren zu können, sollen sie als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag an das Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen, der auch ein naturfachliches Gutachten umfasst.
Ich wünsche ein schönes, erholsames Wochenende!
Herzliche Grüße, Ihre Bürgermeisterin Deirdre Heckler