Amtliche Bekanntmachungen:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Breuberg/Odw. für das Haushaltsjahr 2024
§ 1
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden
die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und Salden des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts werden nicht geändert.
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von 1.742.815 EUR aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 2.198.991 EUR aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Das bisherige Haushaltssicherungskonzept wird nicht geändert.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 16.10.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Wird nicht geändert.
Breuberg Odw., den 16.10.2024
Der Magistrat
Heckler, Bürgermeisterin
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 92 Abs. 5 Nr. 2, § 92a Abs. 3, § 103 Abs. 2, § 102 Abs. 4, § 105 Abs.2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt zu der Festsetzung im § 2, § 3 und § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich folgende Genehmigungen:
a) zu der im Vergleich zum Kernhaushalt nicht veränderten Abweichungen von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung,
b) zu dem hiermit in Verbindung stehenden, von der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2024 beschlossenen und nicht veränderten Haushaltssicherungskonzept gemäß § 92 a Abs. 3 HGO,
c) zu der Festsetzung des in § 2 der 1. Nachtragssatzung vorgesehenen und im Vergleich zum Kernhaushalt nicht veränderten Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 3.040.000 € (in Worten: drei Million vierzigtausend Euro) gemäß § 103 HGO Abs. 2 HGO,
d) zu der Festsetzung des in § 3 der 1. Nachtragssatzung vorgesehenen und im Vergleich zum Kernhaushalt nicht veränderten Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.376.930 € (in Worten: eine Million dreihundertsechsundsiebzigtausendneunhundertdreißig) gemäß § 102 Abs. 4 HGO,
und
e) zu der Festsetzung des in § 4 der 1. Nachtragssatzung vorgesehenen und im Vergleich zum Kernhaushalt nicht veränderten Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 4.000.000 € (in Worten: vier Millionen Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.12.2024 bis 12.12.2024 im Rathaus, Finanzabteilung der Stadt Breuberg, Höchster Straße 3, 1. Stock Zimmer 16, während der Dienststunden öffentlich aus.
Breuberg/Odw. den 29.11.2024
Der Magistrat
Heckler, Bürgermeisterin