Wir suchen Dich:

Stellenausschreibung Ausbildung zur*m staatlich anerkannten Erzieher/-in (m/w/d)


Unsere Stadt wurde anlässlich der Gebietsreform am 01.10.1971 gegründet. Das Wahrzeichen, die Burg Breuberg, ist gleichzeitig Namensgeber unserer schönen Stadt. Breuberg ist eine relativ kleine Kommune mit rund 8.000 Einwohnern.

Der soziale Bereich der Stadt ist ausgeprägt und wächst stetig an. Aktuell werden über 300 Kinder in fünf Kindertageseinrichtungen und einer Grundschulbetreuungseinrichtung von über 40 Kolleginnen und Kollegen betreut.

Die soziale Ader fließt in dir und du möchtest einen Beruf erlernen, der dir mehr gibt als nur Entgelt? Kreativität, Forschung, Entdeckung – das alles und noch viel mehr kannst du mit dieser praxisintegrierten vergüteten Ausbildung auch im Beruf verwirklichen.

Mit der neuen Ausbildungsform bietet die Stadt Breuberg eine weitere Möglichkeit für die Ausbildung zur*zum staatlich anerkannte*n Erzieher*innen an.

Weitergehende Informationen zu dieser neuen Ausbildungsform findest du unter:

https://www.grosse-zukunft-erzieher.de/erzieherausbildung/neue-ausbildungsformen/dualisierte-erzieherausbildung/

Auch ein Quereinstieg ist möglich! Die Fachschule für Sozialwesen kann prüfen, ob die Ausbildung im individuellen Fall verkürzt werden kann, z. B. aufgrund von bisherigen Bildungsabschlüssen, Praxiserfahrungen im pädagogischen Feld oder anderweitigen Berufserfahrungen.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre, in denen die Ausbildung in der Fachschule und die praktische Ausbildung in einer unserer Einrichtungen erfolgt. Die Lehrinhalte sind identisch mit der vollzeitschulischen Ausbildung. Bitte beachte, dass du dich separat um einen Schulplatz bei einer der Fachschulen für Sozialwesen bewerben musst. Eine solche Fachschule ist beispielsweise die BSO in Michelstadt.

Während der Schulferien bist du auch an den eigentlichen „Schultagen“ bei uns tätig. Keine Sorge! Du hast natürlich einen Urlaubsanpsruch. Dieser beträgt 30 Tage, der in der unterrichtsfreien Zeit eingesetzt werden kann.

Ausbildungsvergütung nach TVAöD (Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes) – Besonderer Teil Pflege beträgt derzeit 1.190,69 € (brutto) + Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“).

Was bieten wir dir außerdem?
·         Eine intensive Betreuung und Unterstützung während deiner Ausbildung in einer angenehmen, kollegialen Atmosphäre
·         Regelmäßige Anleitungsgespräche
·         Gestaltungsspielraum für innovatives und kreatives Arbeiten
·         Betriebliche Altersvorsorge
·         Vermögenswirksame Leistungen
·         Die Aussicht auf ein Dauerarbeitsverhältnis
·         Einen krisenfesten Ausbildungsplatz bei einer verlässlichen Arbeitgeberin


Was erwarten wir von dir?

·         (Vorläufige) Zusage der Fachschule für Sozialpädagogik
·         Begeisterung für die Arbeit mit Kindern und ihren Familien
·         Kreativität und Flexibilität, um den Anforderungen des beruflichen Alltages gerecht zu werden
·         Wertschätzung und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern, Eltern und Mitarbeitenden
·         Gesundheitliche Eignung
·         Nachweis Masernimpfschutz bzw. -immunität (ab Jahrgang 1971)
·         Spaß am Umgang mit Menschen und Begeisterung für den Einsatz im Gemeinwesen
·         Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren und zur Ausbildung stehen dir die Kolleginnen und Kollegen aus der Personalverwaltung (06163/709-20, -21 und -24) gerne zur Verfügung.

Deine Bewerbung richtest du mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum 15. November 2023 an den

Magistrat der Stadt Breuberg
- Personalverwaltung-
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg

Bitte lege keine Originale und Bewerbungsmappen vor. Vorzugsweise bewirbst du dich per Mail an bewerbung@breuberg.de.

Aus organisatorischen Gründen ist es uns nicht möglich, Bewerbungen zurückzusenden. Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt die Bewerberin/ der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Die Bewerbungsdaten und -unterlagen werden drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht bzw. vernichtet.