Amtliche Bekanntmachung:

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen


Erfreulicherweise ist festzustellen, dass sich die meisten Breuberger Bürgerinnen und Bürger an die Vorschriften halten. Dennoch halten wir es für angebracht, eindringlich folgende Hinweise zu geben.

1. →          Das Verbrennen ist nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Orts- bzw. Stadtteile zulässig. Dies bedeutet, dass nicht innerhalb der bebauten Ortsteile, sondern ausschließlich in der Feldgemarkung verbrannt werden darf.

2. →          Das Verbrennen ist ausschließlich dem Ordnungsamt der Stadt Breuberg anzuzeigen, nicht wie mehrfach geschehen, der Leitstelle des Odenwaldkreises.

3. →          Die in der Bekanntmachung angegebenen Verbrennungszeiten (Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sind unbedingt einzuhalten.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen muss einen Tag (24 Stunden) vorher bei der Stadtverwaltung (06163/709-36) angezeigt werden.

4. →          Das Verbrennen darf ausschließlich auf dem Grundstück im Außenbereich erfolgen, auf dem der pflanzliche Abfall angefallen ist. Dies bedeutet auch, dass von Privatpersonen keinesfalls auf öffentlichen Wegen oder Flächen verbrannt werden darf.

Bei künftig auftretenden Zuwiderhandlungen gegen die genannten Vorschriften ist es unvermeidlich, entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten und die Kosten eines Feuerwehreinsatzes von der verursachenden Person zu verlangen.

Wir bitten die Bevölkerung der Stadt Breuberg, auch künftig Verstöße gegen die genannten Vorschriften dem Ordnungsamt mitzuteilen. Die Polizeistation Höchst i. Odw. wurde gebeten, verdächtigen Rauchentwicklungen nachzugehen und diese ebenfalls zur Ahndung dem Ordnungsamt mitzuteilen.

Abschließend appellieren wir an alle Personen, die pflanzliche Abfälle verbrennen möchten, sich den Vorschriften entsprechend zu verhalten, um Ahndungsmaßnahmen vermeiden zu können. Die Sachbearbeiter beim Ordnungsamt sind gerne bereit, Auskünfte zu erteilen und insbesondere über Flächen- und Waldbrandgefährdung zu informieren.