Geodaten

Geobasisdaten des Landes Hessen

Seit dem 01.02.2022 gibt es die Geobasisdaten des Landes Hessen für jedermann zur freien Verfügung.

Informieren können Sie sich hier: https://hvbg.hessen.de/open-data


Geodaten online www.gds.hessen.de

Hier bekommen Sie kostenlos u.a. die Amtliche Liegenschaftskarte, den

Immobilien-Preis-Kalkulator sowie den Mietwert-Kalkulator-Hessen zum Selbstausdrucken.

Einzig die Prüfung des berechtigten Interesse (z.B. bei Eigentümerabrufen) kostet eine Gebühr.


Die vorgenannten Informationen wurden uns vom Amt für Bodenmanagement Heppenheim zur Verfügung gestellt.


Informationen zur Grundsteuerreform

Aktuell erhalten wir vermehrte Anfragen aus der Bevölkerung zwecks Grundstücksinformationen für die Auskünfte zur Grundsteuerreform. Die Hessische Steuerverwaltung und die Hessische Katasterverwaltung bietet als Serviceangebot den sogenannten Flurstücksnachweis (für die Grundsteuer B) an.

Der Flurstücksnachweis (mit Grundbuchblattnummer) enthält Daten zu Ihrem Grundbesitz (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksfläche, Lage und die Grundbuchblattnummer). Diese Daten müssen Sie für die Grundsteuer B auch in Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag angeben.

Der Flurstücksnachweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die zu Ihrem Grundstück vorliegenden Daten einzusehen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, falls Ihnen die Daten nicht oder nicht vollständig vorliegen oder Sie die Daten mit den Ihnen vorliegenden Daten abgleichen möchten. Bitte überprüfen Sie die Daten zunächst auf Aktualität und Vollständigkeit, bevor Sie diese in die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag übernehmen.

Senden Sie bitte keinen Flurstücksnachweis an das Finanzamt. Die von der Steuerverwaltung benötigten Daten sind von Ihnen im Rahmen der Erklärungsabgabe zum Grundsteuermessbetrag eigenständig in den Vordruck einzutragen. Eingereichte Ausdrucke würden den Bearbeitungsprozess in den Finanzämtern erheblich behindern, da die Bearbeitung ausschließlich digital erfolgen soll. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Den Flurstücksnachweis zu Ihrem Grundbesitz erhalten Sie kostenlos und direkt, unter der Adresse http://gds.hessen.de/webshop/Flurstuecksnachweis

Öffnet sich in einem neuen Fenster

. Eine Klickanleitung, die Ihnen den Weg zu Ihrem Flurstücknachweis einfacher und damit schneller macht, finden Sie unter: https://finanzamt.hessen.de/sites/finanzamt.hessen.de/files/2022-04/anleitung_flurstueckssuche_geodaten_online_internet_v2.pdf

Durchschnittliche Bodenrichtwerte

Hier geht es zu den Informationen des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

Ihnen ist ein Abruf über das Internet technisch nicht möglich? Dann können Sie sich gerne an den Bürgerservice Ihres Finanzamtes wenden, und um Auskunft zu diesen Daten bitten: Finanzamt Michelstadt, Tel.: 06061/78-0 (Mo-Fr 8-18 Uhr, telefonischer Bürgerservice im Juni und Juli auch samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr).