Windenergie
Erneuerbare Energien (Windkraft)
Durch den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2010 wird die Windenergienutzung innerhalb von festgelegten Vorranggebieten im Regierungsbezirk Darmstadt gebündelt. Außerhalb dieser Vorranggebiete werden keine neuen Anlagen mehr genehmigt und errichtet. Der TPEE 2019 enthält noch unbeplante Flächen, sogenannte Weißflächen. Sie sind weder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt, noch gehören sie zum Ausschlussraum. In ihnen gelten die Festlegungen des RPS/RegFNP 2010. (Auszug aus der Seite Erneuerbare Energien Windkraft des Regierungspräsidiums Darmstadt)
Auf der Seite Erneuerbare Energien Windkraft des RP Darmstadt finden Sie weitere und die nachfolgend aufgeführte Informationen deren Verlinkung wir von der vorgenannten Seite des RP Darmstadt übernommen haben:
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Teilplan Erneuerbare Energien 2019
Genehmigung von Windkraftanlagen
Übersicht: Windenergieanlagen in Hessen
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