Bauleitplanung der Stadt Breuberg:
hier: → Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.04.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Breitenbacher Fahrweg“ einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO), gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss). In gleicher Sitzung hat die Stadtverordnetenversammlung auch die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans im Bereich des vorgenannten Bebauungsplans endgültig beschlossen (Feststellungsbeschluss); das Regierungspräsidium Darmstadt hat sodann mit Verfügung vom 23. Mai 2025 (Az.: RPDA - Dez. III 31.2-61 d 02.11/9-2022/5) die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 BauGB genehmigt, die Erteilung der Genehmigung wurde am 11.07.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
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und
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