Die Bürgermeisterin informiert:
Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Breubergerinnen und Breuberger,
Schiedsamt Breuberg
Durch Wechsel der Zuständigkeiten möchte ich Sie gerne an dieser Stelle über das Schiedsamt in Breuberg informieren.
Das Schiedsamt in Hessen ist eine örtliche Schlichtungsstelle, die Bürgerinnen und Bürgern dabei hilft, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Ziel ist es, Konflikte möglichst einvernehmlich zu lösen, ohne dass ein aufwendiges und kostenintensives Gerichtsverfahren notwendig wird.
Die Schlichtung erfolgt durch eine neutrale Schiedsperson, die ehrenamtlich tätig ist und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Typische Fälle für das Schiedsamt sind Nachbarschaftsstreitigkeiten, etwa wegen Lärmbelästigung, Grundstücksfragen oder Beleidigungen. Auch bei kleineren strafrechtlichen Angelegenheiten wie Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung kann das Schiedsamt eingeschaltet werden. In vielen dieser Fälle ist ein Schlichtungsversuch sogar gesetzlich vorgeschrieben, bevor eine Klage vor Gericht erhoben werden kann.
Das Verfahren ist unkompliziert und kostengünstig. Die Gebühren sind in der Regel deutlich niedriger als bei einem Gerichtsverfahren. Im Mittelpunkt steht immer das persönliche Gespräch, bei dem gemeinsam nach einer für beide Seiten tragfähigen Lösung gesucht wird. Kommt eine Einigung zustande, wird diese schriftlich festgehalten und ist rechtlich verbindlich. Sollte keine Einigung erzielt werden, stellt das Schiedsamt eine Bescheinigung aus, die für ein mögliches Gerichtsverfahren erforderlich sein kann.
In Breuberg ist das Schiedsamt bei uns in der Stadtverwaltung angesiedelt. Es ist per E-Mail unter schiedsamt@breuberg.de erreichbar. Alternativ wenden Sie sich telefonisch unter 06163 709-18 an die zuständige Mitarbeiterin, Frau Marx, die das Anliegen an die Schiedsperson Cornelia Fürpahs-Zipp und ihre Stellvertretung Petra Andrea Sommer, weiterleitet.
Stadt- und Schulradeln 2026
Im Zeitraum vom 8. bis 28. Mai 2026 beteiligt sich die Stadt Breuberg wieder gemeinsam mit dem Odenwaldkreis an der bundesweiten Kampagne STADTRADELN.
Ziel der Aktion ist es, innerhalb von 21 aufeinanderfolgenden Tagen möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Förderung nachhaltiger Mobilität zu leisten.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die im Odenwaldkreis wohnen, arbeiten, eine Schule besuchen oder einem Verein angehören. Die Teilnahme ist unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten des Fahrrads möglich. Jeder zurückgelegte Kilometer wird gewertet.
Die Anmeldung erfolgt kostenfrei über die Internetseite www.stadtradeln.de/odenwaldkreis. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich über die jeweilige Kommune zu registrieren.
Zur Erfassung der gefahrenen Kilometer wird die Nutzung der offiziellen STADTRADELN-App empfohlen, die kostenfrei im Google Play Store sowie im Apple App Store erhältlich ist. Alternativ können die Kilometer über den persönlichen Nutzerzugang auf der Internetseite eingetragen werden.
Während des Aktionszeitraums werden durch die Kreisverwaltung, die Kommunen sowie weitere Beteiligte verschiedene begleitende Veranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Radverkehr angeboten. Eine entsprechende Übersicht wird rechtzeitig vor Beginn des Aktionszeitraums veröffentlicht.
Für Fragen rund ums Stadt- und Schulradeln stehen die Nahmobilitätskoordinatoren beim Odenwaldkreis zur Verfügung. Sie sind erreichbar per Telefon 06062 60 141080 bzw. 42130 oder per E-Mail unter m.linkenheil@odenwaldkreis.de bzw. t.schuhmacher@odenwaldkreis.de.
Ich freue mich über rege Breuberger Beteiligung!
Ich wünsche Ihnen ein schönes Frühlingswochenende.
Herzliche Grüße
Ihre Bürgermeisterin
Deirdre Heckler


