Fälligkeiten von Steuern und Gebühren
Am 15. Mai 2025 sind nachstehende Steuern und Gebühren fällig:
- Grundbesitzabgaben (2. Rate 2025)
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung (2. Rate 2025)
Die Zahlungstermine und die zu zahlenden Beträge sind aus den jeweils gültigen
Bescheiden zu ersehen.
Steuerpflichtige, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden
gebeten, vorstehenden Fälligkeitstermin zu beachten, um sich Mahngebühren und
Säumniszuschläge, die bei Nichteinhalten der Zahlungstermine mit der Mahnung
automatisch berechnet werden, zu ersparen.
Auf die Zahlung dieser Gebühren kann keinesfalls verzichtet werden.
Wichtig:
Bei Zahlung der vorstehend aufgeführten Steuern bitten wir darum, immer die
Konto-Nummer der jeweiligen Steuerbescheide bei der Überweisung anzugeben,
damit eine ordnungsgemäße Verbuchung durch die Stadtkasse Breuberg
gewährleistet ist bzw. vorgenommen werden kann.