Flurbereinigungsverfahren Breuberg-Höchst B 426 aufgelöst


Auflösung der Teilnehmergemeinschaft

Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Breuberg-Höchst – B 426 wird gemäß § 153 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgelöst.

Begründung

Das Flurbereinigungsverfahren Breuberg-Höchst – B 426 wurde mit Schlussfeststellung vom 6. Juli 2000 abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft blieb jedoch gemäß § 151 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen, weil noch Verbindlichkeiten aus Darlehensverträgen zu erfüllen waren.

Da nunmehr alle Darlehen vollständig zurückgezahlt worden sind, sind alle Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft erfüllt. Die Teilnehmergemeinschaft ist daher gemäß § 153 Abs. 1 FlurbG aufzulösen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Auflösungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift beim

Landrat des Odenwaldkreises

Michelstädter Straße 12

64711 Erbach

einzulegen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass durch Übersendung einer gewöhnlichen E-Mail ohne qualifiziert signierten Dokumenten-Anhang die elektronische Form nicht gewahrt und dadurch der Widerspruch nicht wirksam eingelegt wird!