Flurbereinigungsverfahren Breuberg-Höchst B 426 aufgelöst
Auflösung der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Breuberg-Höchst – B 426 wird gemäß § 153 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgelöst.
Begründung
Das Flurbereinigungsverfahren Breuberg-Höchst – B 426 wurde mit Schlussfeststellung vom 6. Juli 2000 abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft blieb jedoch gemäß § 151 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen, weil noch Verbindlichkeiten aus Darlehensverträgen zu erfüllen waren.
Da nunmehr alle Darlehen vollständig zurückgezahlt worden sind, sind alle Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft erfüllt. Die Teilnehmergemeinschaft ist daher gemäß § 153 Abs. 1 FlurbG aufzulösen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Auflösungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift beim
Landrat des Odenwaldkreises
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach
einzulegen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass durch Übersendung einer gewöhnlichen E-Mail ohne qualifiziert signierten Dokumenten-Anhang die elektronische Form nicht gewahrt und dadurch der Widerspruch nicht wirksam eingelegt wird!

