Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2024
Bekanntmachung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg vom 22.10.2025 über den Jahresabschluss 2024 sowie die Entlastung des Magistrates.
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 114 HGO über den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 beraten und anschließend
→a) den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen
und
→b) dem Magistrat Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 erteilt.
Der Jahresabschluss 2024 mit Schlussbericht des Revisionsamtes wird auf der Homepage der Stadt Breuberg (www.breuberg.de) unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ für mindestens ein Jahr veröffentlicht.
Breuberg, den 14.11.2025
Heckler, Bürgermeisterin

