Lärm in der Nachbarschaft


Mit Lärm ist in der heutigen Zeit jeder konfrontiert und die vielfältigen Lärmquellen des täglichen Lebens haben die Lärmempfindlichkeit der Bürger zunehmen lassen, was die Beschwerden von Bürgern, aber auch erholungsuchender Gäste unserer Stadt beweisen.

Laute Geräusche können nicht nur den Schlaf rauben und notwendige Erholung verhindern; Lärm kann auch Aggressionen auslösen und die Konzentrationsfähigkeit schwächen. Lärm gilt deshalb als ebenso gefährlich, wie schadstoffbelastete Luft. Kein Wunder, dass die Beschwerden über „akustische Umweltverschmutzung“, vor allem in den Sommermonaten, zunehmen.

Der Genuss der schönen Jahreszeit wird für so manchen dadurch getrübt, dass Nachbars Bohrmaschine, Radio, Gartenfest oder motorbetriebener Rasenmäher wieder einmal stört. Denn so ist es nun einmal: Lärm, den man selbst verursacht, wird meist nicht als unangenehm gewertet. Lärm, verursacht durch andere, jedoch sehr wohl.

Nach den einschlägigen Lärmschutzvorschriften (Hessisches Feiertagsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz und deren Verordnungen) darf der Privatmann zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr keinen Lärm machen, durch den andere (laut Gesetz die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft) beeinträchtigt werden. Für Maschinen gelten darüber hinaus nochmals andere Betriebszeiten. Alle Geräte, außer Freischneider, Grastrimmer, Laubsauger und Laubbläser, dürfen zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen, nicht betrieben werden. Freischneider, Grastrimmer, Laubsauger und Laubbläser dürfen darüber hinaus auch zwischen 07.00 Uhr und 09.00 Uhr und 17.00 Uhr und 20.00 Uhr nicht benutzt werden. Eine Zuwiderhandlung kann mit entsprechenden Nachweisen per Bußgeld geahndet werden.

Weil Rasenmäher und die sonstigen, mit Motorkraft betriebenen Geräte durch ihre eintönige und dauerhafte Lärmentwicklung erheblich stören, bitten wir die Betreiber der Geräte, im Interesse der Nachbarn sowie der ruhe- und erholungssuchenden Gäste, Einsicht zu zeigen und die vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten. Außerdem sollten Rasenbesitzer darüber nachdenken, ob es immer der Zierrasen sein muss, der ihr Grundstück schmückt. Wer einen großen Garten hat, sollte es der Natur zuliebe mit einem Stück weniger gemähter und ungedüngter Wiese versuchen. Schon nach wenigen Jahren wird er eine Blumenwiese haben, wie sie manche nur noch aus ihrer Kindheit kennen.