MZVO Abfall Info Nr 16


Gelbe und Rote Karten für die Biotonne

In der Sportwelt sind sie ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Regeln und zur Bewahrung von Fairness. Mit gleicher Zielrichtung werden Gelbe und Rote Karten künftig auch in der Odenwälder Abfallwirtschaft eingesetzt. Dabei geht es speziell um die Verbesserung der inhaltlichen Qualität der Biotonne, die ein zentraler Bestandteil der gesamten Wertstoffsammlung ist.

Neue Bioabfall-Verordnung erfordert mehr Kontrollen

In keiner anderen Abfallfraktion steckt so viel Potential zur Schonung von Klima und Ressourcen wie im Biomüll, wenn dieser zu hochwertigem Kompost verarbeitet wird. Damit dies gelingt, müssen Störstoffe wie Metall und Plastik konsequent aus der Biotonne herausgehalten werden. Diese vermindern nicht nur die Produktqualität, sondern verursachen auch Probleme und Kosten im Verarbeitungsprozess. Deshalb enthält die zum 1. Mai 2025 reformierte Bioabfall-Verordnung strengere Vorgaben zur Reduzierung des Fremdstoffanteils im Biomüll. Nicht zuletzt diese neuen Regelungen geben Anlass für vermehrte, kontinuierliche Kontrollen der zur Leerung bereitgestellten Biotonnen.

Gelbe Karte verwarnt und appelliert

Wer künftig eine Gelbe Karte an seiner Biotonne vorfindet, wird verwarnt und aufgerufen, beim nächsten Mal seinen Bioabfall besser zu trennen. Das bedeutet praktisch:

·         Nur organische Küchenabfälle und Speisereste einfüllen

Grünschnitt und Gartenabfälle sind in geringen Mengen zulässig, vornehmlich sollten aber die Grünschnittannahmestellen in den Kommunen genutzt werden. Für nichtorganische Wertstoffe (Leichtverpackungen, Glas, Elektroschrott etc.) gibt es den Gelben Sack und diverse Sammelstellen. Restmüll gehört in die graue Restmülltonne.

·         Zum Einwickeln nur Papier und keine anderen Materialien verwenden

Als „biologisch abbaubar“ gekennzeichnete Kunststofftüten sind aufgrund ihrer langen Verrottungsdauer für die Kompostierung in der mit unserem Biomüll belieferten Anlage nicht geeignet. Verwenden Sie stattdessen Zeitungspapier oder die im Handel erhältlichen Papiertüten für Bioabfall.

Rote Karte bedeutet Ausschluss von der Leerung

Eine Biotonne mit Roter Karte wird aufgrund ihrer festgestellten Fehlbefüllung nicht geleert. Die Rote Karte tritt in der Regel an die Stelle einer zweiten Verwarnung, kann bei eklatantem Missstand in Einzelfällen aber auch direkt „verhängt“ werden. In der Folge bleiben zwei Möglichkeiten:

·         Biotonne mit Banderole zur nächsten Restmüllsammlung bereitstellen

Diese Banderole kostet 7,00 € und kann in den Rathäusern gekauft werden.

·         Inhalt nachsortieren und bereinigte Biotonne weiterbenutzen

Für den umzufüllenden nichtorganischen Abfall stehen die Restmülltonne oder zukaufbare Restmüllsäcke (ebenfalls in den Rathäusern erhältlich) zur Verfügung.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis für dieses Vorgehen, das letztlich dazu dient, Gerechtigkeit und Fairness gegenüber allen sich korrekt verhaltenden Nutzern und Gebührenzahlern zu wahren.

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Weitere Informationen




MZVO-Abfallberatung:

Abfall-Infos:

06063/9319-21

www.mzvo.de

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