Bauleitplanung der Stadt Breuberg


hier: →  Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Es wird bekannt gemacht, dass das Regierungspräsidium Darmstadt mit Verfügung vom 23 Mai 2025, Aktenzeichen RPDA - Dez. III 31.2-61 d 02.11/9-2022/5, die vorbezeichnete Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 BauGB genehmigt hat. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Den Feststellungsbeschluss für die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Breitenbacher Fahrweg“ hat die Gemeindevertretung zuvor in ihrer Sitzung am 02.04.2025 gefasst.

Die räumliche Abgrenzung der teilbereichsbezogenen Flächennutzungsplanänderung betrifft die im ursprünglich rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellten Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Neustadt, Flur 2, Nr. 736 teilweise, 742, 743, 744, 745 und 746, die in der nachfolgenden Abbildung durch eine strichlierte Umgrenzungslinie dargestellt sind (ohne Maßstab).

Abbildung  →  Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster mit Eintragung der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Breitenbacher Fahrweg“ in der Gemarkung Neustadt (strichlierte Umgrenzungslinie), ohne Maßstab

Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB wird ab sofort während der allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Breuberg, Ernst-Ludwig-Straße 2-4, 64747 Breuberg, Zimmer 14 (Bau- und Liegenschaftsverwaltung), zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Die allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten der Stadtverwaltung Breuberg sind:

Montag und Dienstag: →  von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag: →→→  von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag: →→→  von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Die wirksame Flächennutzungsplanänderung wird im Sinne des § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet eingestellt auf der offiziellen Internetseite der Stadt Breuberg unter der Rubrik „Rathaus“ ® „Bekanntmachungen“ ® „Bebauungspläne“.

Die Internetseite ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.breuberg.de/rathaus/bekanntmachungen/bebauungsplaene/.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach § 215 Abs. 1 BauGB nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Breuberg, Ernst-Ludwig-Straße 2-4, 64747 Breuberg, geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, darzulegen.

Breuberg, den 09.07.2025

Für den Magistrat der Stadt Breuberg
Deirdre Heckler, Bürgermeisterin