Amtliche Bekanntmachung:
Grabmalprüfung auf den Friedhöfen
Nach erfolgter Überprüfung werden die Eigentümer der beanstandeten Grabmäler angeschrieben, um diese wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Inhaber/Nutzungsberechtigte zur Sicherstellung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist.