Amtliche Bekanntmachung:

Grabmalprüfung auf den Friedhöfen


Nach erfolgter Überprüfung werden die Eigentümer der beanstandeten Grabmäler angeschrieben, um diese wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Inhaber/Nutzungsberechtigte zur Sicherstellung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist.