Schlichten statt Richten - So lautet das Motto vom Schiedsamt


Gemäß dem Hessischen Schiedsamtsgesetz gibt es selbstverständlich auch in unserer Stadt das Schiedsamt.

Am 02. April 2025 wurden in der Stadtverordnetenversammlung beide Personen für die nächste Wahlperiode im Schiedsamt gem §3 Hess. SchG neu gewählt:

Cornelia Fürpahs-Zipp M.A. (Mitte) wurde wieder zur Schiedsfrau für die nächsten 5 Jahre gewählt. Petra Sommer (li.) wurde als stellvertretende Schiedsfrau in das Amt neu gewählt, ebenfalls für 5 Jahre. Bürgermeisterin Deirdre Heckler (re.) gratulierte zur Ernennung. 

Beide sind vom Amtsgericht Michelstadt für dieses Amt vereidigt bzw. bestätigt worden.

Foto: Kommune

Was tut das Schiedsamt?

Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 180 Jahren bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat.

Die Aufgabe des Schiedsamtes ist es, die außergerichtliche Streitschlichtung wahrzunehmen.

Die Schiedspersonen sind nach ihrer Persönlichkeit zur Stritschlichtung besodners befähigt. Sie arbeiten streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Seiten gut leben können.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die GEbühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig. Sie liegen zwischen 20 und 50 Euro nebst im Einzelfall verursachter Auslagen.

Sie, verehrte Bürgerinnen und Bürger, erreichen das Schiedsamt unter schiedsamt@breuberg.de

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie im ersten Schritt eine Abwesenheitsnotiz erhalten und nicht unmittelbar eine schriftliche Antwort. Da es sich hier um ein Ehrenamt handelt ist das Schiedsamt nicht täglich besetzt und es kann ein paar Tage dauern bis Ihre Mail gelesen wird. Sie können aber auch gerne den Ansprechpartner in der Stadtverwaltung, Herrn Dabagci, in Kenntnis setzen, der das Schiedsamt informiert.