Veröffentlichungen von Einladungen für Jahreshauptversammlungen -  Redaktionsschluss Stadtanzeiger beachten


Aktuell stehen wieder viele Jahreshauptversammlungen an. Im Rahmen der satzungsbedingten Veröffentlichungsfristen möchten wir daran erinnern, dass der Redaktionsschluss für den Stadtanzeiger aufgrund der Postzustelllaufzeiten immer um eine Woche vorverlegt ist. 

Wenn Ihre Einladung beispielsweise im Stadtanzeiger Nr. 12 / 20.03.2026 veröffentlicht werden soll ist der Abgabeschluss bereits eine Woche vorher in KW 11 (10.03.2026, bis 12 Uhr). 

Während die Printausgabe Nr. 12 auch erst in KW 12 / 20.3. in den Haushalten verteilt wird, ist das E-Paper bereits ab Freitag, in der Woche des Redaktionsschlusses (KW 11), lesbar. Ebenso wie Ihr Artikel - als Einzelveröffentlichung - in der MeinOrt-App, falls Sie dies entsprechend im CMS-System angehakt haben.

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