Information zur Bekanntmachung der Wahlvorschläge


Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der vergangenen Ausgabe des Breuberger Stadtanzeigers wurden die zugelassenen Wahlvorschläge für die anstehenden Kommunalwahlen veröffentlicht. Leider ist es in der Printausgabe bei den Wahlvorschlägen zur Stadtverordnetenversammlung zu einem technischen Fehler seitens des Verlages gekommen. Infolgedessen wurde eine Seite der amtlichen Bekanntmachung nicht abgedruckt.

Transparenz und eine ordnungsgemäße Information der Öffentlichkeit haben für das Rathaus einen hohen Stellenwert. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass eine vollständige Korrekturbekanntmachung in der Ausgabe des Breuberger Stadtanzeigers vom 06.02.2026 veröffentlicht wird.

Unabhängig davon wurde die Korrekturbekanntmachung bereits am 26.01.2026 als Notbekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Breuberg durch Aushang im Mitteilungskasten für amtliche Bekanntmachungen im Rathaus (Ernst-Ludwig-Straße 2–4, 64747 Breuberg) öffentlich bekannt gemacht, um die gesetzlichen Vorgaben des § 15 Abs. 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) einzuhalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Aufmerksamkeit.

Zur Korrekturbekanntmachung