Ablegen von Grabschmuck an den Stelen


In letzter Zeit wurde wieder vermehrt Grabschmuck, Kerzen und sonstige Erinnerungsstücke im Bereich der halbanonymen Urnengrabstätten (Stelen) auf den Friedhöfen abgelegt oder an den Namensschildern befestigt.

Daher möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei den halbanonymen Urnengrabstätten um Rasenfelder handelt, die ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung gepflegt und unterhalten werden. Eine individuelle Bepflanzung oder eigenständige Grabpflege durch die Nutzungsberechtigten ist daher nicht vorgesehen. Auch das Anbringen von Blumen oder anderen Gegenständen an den Namensschildern ist nicht gestattet.

Damit Angehörige dennoch die Möglichkeit haben, ihrer Trauer und ihrem Gedenken Ausdruck zu verleihen, wurden im Bereich der Stelen eigens Sandsteinquader aufgestellt. Diese sind dafür vorgesehen, eine Blume oder eine Grabkerze als Zeichen der Erinnerung abzustellen.

Wir möchten Sie deshalb herzlich bitten, ausschließlich diese dafür vorgesehenen Sandsteinquader zu nutzen und bereits abgelegte Gegenstände im übrigen Bereich der Stelen sowie an den Namensschildern zu entfernen.

Unsere Mitarbeiter des Bauhofes werden die Einhaltung dieser Regelungen
regelmäßig überprüfen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass unzulässig abgelegte oder befestigte Gegenstände gegebenenfalls entfernt werden müssen.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis, Ihre Rücksichtnahme und Ihre Unterstützung.