Nachrücken eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der BWG


Nachdem der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 gewählte Vertreter zur Stadtverordnetenversammlung

Herr Uwe Hallstein, 64747 Breuberg ST Sandbach

aufgrund seiner Ernennung zum Stadtrat auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet hat, wird das Nachrücken eines Bewerbers / einer Bewerberin vom Wahlvorschlag der BWG vom 22.12.2025 erforderlich.

Diesem Wahlvorschlag entsprechend ist

Frau Maria de Fatima Da Conceicao Rodrigues Simoes, 64747 Breuberg ST Sandbach

die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen.

Frau Maria de Fatima Da Conceicao Rodrigues Simoes

hat aufgrund Ihrer Ernennung zur Stadträtin im Falle Ihres Nachrückens in die Stadtverordnetenversammlung ebenfalls erklärt, ihr Mandat nicht annehmen zu wollen.

Daher habe ich als nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit den meisten Stimmen

Herrn Oliver Appel, 64747 Breuberg ST Sandbach

als nachrückenden Vertreter festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach deren öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Breuberg, den 08.05.2026

Der Wahlleiter der Stadt Breuberg

Ernst-Ludwig-Straße 2-4

64747 Breuberg

Zumkeller, Wahlleiter