Nachrücken von Bewerbern vom Wahlvorschlag der CDU


Nachdem der bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 gewählte Vertreter zur Stadtverordnetenversammlung

Herr Andreas Schwinn, 64747 Breuberg ST Sandbach

aufgrund seiner Ernennung zum Stadtrat auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet hat, wird das Nachrücken eines Bewerbers / einer Bewerberin vom Wahlvorschlag der CDU vom 22.12.2025 erforderlich.

Diesem Wahlvorschlag entsprechend ist

Frau Julia Anna Gertrud Wolf, 64747 Breuberg ST Hainstadt

die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen. Daher habe ich sie als nachrückende Vertreterin festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach deren öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Breuberg, den 08.05.2026

Der Wahlleiter der Stadt Breuberg

Ernst-Ludwig-Straße 2-4

64747 Breuberg

Zumkeller, Wahlleiter