Amtliche Bekanntmachung:

Straßenreinigung innerhalb des Stadtgebietes


Die zu reinigende Fläche erstreckt sich von der Fahrbahnmitte bis zur Grundstücksgrenze, bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zur Kreuzungsmitte. Bei Plätzen ist außer dem Gehweg und der Straßenrinne ein 4 m breiter Streifen, vom Gehwegrand in Richtung Fahrbahnmitte, zu reinigen.

Die Reinigungspflicht umfasst die Entfernung aller nicht auf die Straßen gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat jeglicher Art.

Der Straßenkehricht darf weder Nachbarn zugeführt werden, noch in Straßensinkkästen, sonstige Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden.

Die vollständige Straßenreinigungssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Breuberg (www.breuberg.de/rathaus/bekanntmachungen/satzungen) einsehbar. Für offene Fragen steht das Ordnungsamt selbstverständlich zur Verfügung.