Waldbrandalarmstufe A in Hessen
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) hat für das gesamte Land Hessen die Waldbrandalarmstufe A und damit die zweithöchste Waldbrandalarmstufe ausgerufen.
Aufgrund der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr sind sämtliche Grillhütten und Grillplätze, die sich im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand befinden, mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres gesperrt. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Im Wald ist außerdem das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus. Zudem sind die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.
Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.
Sobald sich hinsichtlich der Geltungsdauer der Waldbrandalarmstufe A eine Änderung ergibt, werden wir Sie entsprechend informieren.


