Amtliche Bekanntmachung:

Organische Abfälle - auf drei Wegen zu wertvoller Komposterde!


Grünschnitt und Gartenabfälle in größeren Mengen bringen Sie bitte zu den Grünschnitt-Annahmestellen in ihrer Kommune oder direkt zu den Kompostierungsanlagen des MZVO. Alle Adressen finden Sie auf unserer Internetseite www.mzvo.de oder auf der Internetseite Ihrer Kommune. Reiner Grünschnittkompost ist der wertvollste Kompost – er wird von unseren Mitarbeitern im Odenwald hergestellt und u.a. im Ökolandbau zur Bodenverbesserung verwendet.


Kompostierbare Küchenabfälle (Kochreste, Pflanzenreste, etc.) werden in der mit grünem Deckel versehenen Biotonne gesammelt, die jedem Grundstückseigentümer zugeteilt wird. Die in der Biotonne gesammelten Abfälle werden in einer Kompostierungsanlage im Landkreis Miltenberg zu wertvoller Komposterde verarbeitet.


Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück und die Verwendung des Komposts im eigenen Nutzgarten ist ein idealer Verwertungsweg. Auf Antrag bei Ihrer Kommune kann daher auf eine Biotonne verzichtet werden, wenn die vollständige Kompostierung aller Bioabfälle auf Ihrem Grundstück gewährleistet ist.


Was gehört in die Biotonne, was darf auf keinen Fall hinein?

Das darf in die Biotonne!

Das auf keinen Fall!

ü  Reste von Obst, Gemüse, Salat

-     Plastiktüten und -folien

ü  Speisereste (auch Fleisch und Fisch)

-     Glas

ü  Eierschalen

-     Metall

ü  Knochen (roh/gekocht)

-     Verpackungen

ü  Brot und Backwaren

-     Leder und Bekleidung

ü  Tee- und Kaffeesatz

-     Windeln und Hygieneartikel

ü  Filterpapier

-     Katzenstreu, Hundekot

ü  Blumen/Pflanzen (ohne Topf)

-     Verendete Haustiere

ü  Verdorbene Lebensmittel

-     Asche (auch von Zigaretten)

ü  Kleintierstreu aus Stroh, Sägespäne

-     Kehricht

ü  Gartenabfälle (kleine Mengen)

-     Staubsaugerbeutel

ü  Strauchschnitt (kleine Mengen)

-     Schlachtabfälle

ü  Haare, Federn, Sägespäne, Stroh, …

-     Behandeltes Holz

ü  Zeitungspapier, Papierbeutel (zum Einwickeln von Küchenabfällen)

-     Sonstiger Restmüll

Wichtiger Hinweis:

Bitte verwenden Sie zum Einpacken von Küchenabfällen keine Kunststofftüten. Auch Kunststofftüten mit dem Hinweis „kompostierbar“ sind nicht zugelassen, da deren Kompostierung viel zu lange dauert.

Sorgfältige Trennung der Bioabfälle für niedrige Abfallgebühren

Zur Abfalltrennung sind wir alle gesetzlich verpflichtet. Vor allem aber senkt die Trennung von Wertstoffen die Abfallgebühren, da die Verarbeitung von Wertstoffen wie Bioabfall oder Papier deutlich günstiger ist als die Entsorgung von Restmüll. Die Entsorgung von Restmüll im Müllheizkraftwerk Darmstadt ist mit über 200 EUR/t etwa zweimal so teuer wie die Kompostierung des Bioabfalls der Biotonne und sogar viermal so teuer wie unsere Grünschnittkompostierung.

Wichtiger Hinweis:

Helfen Sie mit und werfen Sie keine Wertstoffe (Bioabfälle, Papier, Glas, etc.) in den Restmüll. Saubere Mülltrennung bedeutet auf Dauer niedrige Abfallgebühren. 

Sie kompostieren selbst? Umso besser!

 Die Eigenkompostierung von Bioabfällen im eigenen Garten ist gerade im ländlichen Raum mit den weiten Transportwegen der Abfallsammlung die umweltfreundlichste Möglichkeit, mit Bioabfällen umzugehen.

Allerdings können viele Bioabfälle (Fleischreste, eiweißhaltige Speisereste) oft nicht sinnvoll selbst kompostiert werden. Manchmal fehlt auch der eigene Gemüsegarten, um den eigenen Kompost auf dem Grundstück zu nutzen. Deshalb wird auch bei Eigenkompostierung eine zusätzliche Biotonne die sicherere Variante sein. Eine Biotonne ist nur mit einer vergleichsweise geringen Gebühr versehen.

Wenn Sie die vollständige Eigenverwertung aller Bioabfälle auf Ihrem Grundstück sicher gewährleisten können, besteht die Möglichkeit, auf eine Biotonne zu verzichten. Den Antrag bzw. die Verpflichtungserklärung hierzu können Sie bei Ihrer Stadt/Gemeinde schriftlich abgeben. 

 Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!Weitergehende Informationen über den richtigen Umgang mit Ihren organischen Abfällen finden Sie auf unserer Internetseite www.mzvo.de. Dort finden Sie auch das aktualisierte Infoblatt Nr. 2 Bioabfall.


Alles zum Thema Bioabfall:


Antrag auf Eigenkompostierung

Stadt/Gemeinde



Abfallberatung MZVO

06063/9319-0

info@mzvo.de

Infoblatt Nr. 2 Bioabfall

www.mzvo.de

Anmerkung:

Ein Kompost im Garten ist ein begehrtes Ziel für Ratten.
Um diesen vor Rattenbefall zu schützen, sollten Sie Essenreste in der Biotonne entsorgen.
Falls Sie bereits einen Antrag auf Eigenkompostierung gestellt haben und keine Biotonne besitzen, können Sie Essensreste im Kompost gut verteilen und mit Erde oder bereits fertigem Kompost bedecken.
So verhindern Sie nicht nur Fäulnis innerhalb des Kompostes, sondern auch, dass Ratten von Gerüchen angelockt werden.
Knochen-, Fleisch- sowie Fischreste dürfen unter keinen Umständen auf den Kompost.

Bitte entsorgen Sie auch auf keinen Fall Speise- und Nahrungsmittelreste über die Toilette oder den Ausguss, da diese den Ratten in der Kanalisation und den Rohrsystemen als willkommene Nahrungsquelle dienen.