Erbausschlagung
Ausschlagung einer Erbschaft
Was Sie wissen müssen:
- Die Frist für eine Erbausschlagung beträgt normalerweise sechs Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt in welchem der Erbe vom Anfall der Erbschaft Kenntnis erhalten hat.
- Die Erbschaft ausschlagen können sie mit dem "Formular Erbausschlagung"
- Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt, gerne können Sie auch anrufen: 06163/709-14
- Ihre Unterschrift muss beglaubigt werden - hierfür wenden Sie sich gerne an uns: "Unterschriftsbeglaubigungen".