Erbausschlagung

Ausschlagung einer Erbschaft

Was Sie wissen müssen:

  • Die Frist für eine Erbausschlagung beträgt normalerweise sechs Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt in welchem der Erbe vom Anfall der Erbschaft Kenntnis erhalten hat.
  • Die Erbschaft ausschlagen können sie mit dem "Formular Erbausschlagung"
  • Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt, gerne können Sie auch anrufen: 06163/709-14
  • Ihre Unterschrift muss beglaubigt werden - hierfür wenden Sie sich gerne an uns: "Unterschriftsbeglaubigungen".