Beglaubigte Kopien

Beglaubigte Kopien

Was gibt es zu wissen:

  • Termin vereinbaren (06163/709-14)
  • das Original-Dokument mitbringen (Kopien werden von uns gefertigt)
  • 4,00 EUR pro Exemplar (je nach Seitenaufwand evtl. auch höher) in bar mitbringen*
  • Personenstandsurkunden wie z.B. Geburtsurkunden dürfen wir nicht kopieren und beglaubigen. Wenn Sie eine solche Urkunde benötigen wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
  • Dokumente in ausländischer Sprache dürfen von uns nur kopiert und beglaubigt werden wenn dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers angefügt ist.

*Auf Wunsch erhalten Sie eine Quittung.

Wir rechnen nach der Gebührenverordnung für Ortsgericht in Hessen ab.