Erbausschlagung

Ausschlagung einer Erbschaft

Was Sie wissen müssen:

  • Die Frist für eine Erbausschlagung beträgt normalerweise sechs Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt in welchem der Erbe vom Anfall der Erbschaft Kenntnis erhalten hat.
  • Die Erbschaft ausschlagen können sie mit einem Formular, welches Sie im Internet finden.
  • Ihre Unterschrift muss beglaubigt werden - hierfür wenden Sie sich gerne an uns - Termine unter 06163/709-14 - Weitere Informationen bei "Unterschriftsbeglaubigungen".