Der Wahlleiter informiert:

Nachrücken eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der Breuberger Wählergemeinschaft (BWG)


Diesem Wahlvorschlag entsprechend ist

Herr Markus Heusel, Zu den Eichen 1, 64747 Breuberg

der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen. Daher habe ich Herrn Heusel als nachrückenden Vertreter festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach deren öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Breuberg, den 28. März 2024