Bekanntmachung:

Vorhaben der JUWI GmbH, 55286 Wörrstadt: Errichtung und Betrieb von sieben Windkraftanlagen, interner Kabeltrasse und interner Zuwegung in 64747 Breuberg


Hierzu hat die JUWI GmbH einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben WKA vom Typ Vestas V 162 mit einer Gesamthöhe von 250 m (Nabenhöhe 169 m, Rotordurchmesser 162 m) sowie einer Nennleistung von jeweils 6,2 MW auf den nachfolgend bezeichneten Grundstücken gestellt:

WKA

Stadt

Gemarkung

Flur

Flurstück

01

Breuberg

Rai-Breitenbach

20

1

02

Breuberg

Rai-Breitenbach

20 und 21

Jeweils 1

03

Breuberg

Rai-Breitenbach

22

1

04

Breuberg

Rai-Breitenbach

17

1

05

Breuberg

Rai-Breitenbach

15

1

06

Breuberg

Rai-Breitenbach

15

2

07

Breuberg

Rai-Breitenbach

13

1/1

Die Windkraftanlagen sollen nach Erteilung der Genehmigung im Jahr 2027 errichtet und in Betrieb genommen werden. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist auch die interne Kabeltrasse und interne Zuwegung der WKA.

Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

Da der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 UVPG beantragt und die Behörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat, besteht für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.

Weitere umweltrelevante Unterlangen finden sich insbesondere in den folgenden Kapiteln:

- →         Kapitel 13 – Lärm, Erschütterungen u. sonstige Immissionen

- →         Kapitel 14 – Anlagensicherheit, Schutz der Allgemeinheit, der Nachbarschaft sowie der Arbeitnehmer

- →         Kapitel 16 – Brandschutz;

- →         Kapitel 17 - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

- →         Kapitel 19.3.1 – Naturschutzrechtliche Antragsunterlagen

- →         Kapitel 19.6.1 – Bodenschutz.

Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag und die ihm beigefügten Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit

vom 20.11.2023 (erster Tag) bis 19.12.2023 (letzter Tag)

- →       beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, 2. Obergeschoss, Raum 2.059, Bauteil C1 während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 15.00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 06151 12 3752),

-  →      beim Magistrat der Stadt Breuberg, Bauverwaltung, Ernst-Ludwig-Str. 2-4, 64646 Breuberg, Zimmer 13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8:30 bis 12:00 sowie Montag und Dienstag zusätzlich 13:30 bis 15:00 und Donnerstag zusätzlich von 13:30 bis 17:30) sowie Mittwoch nach Vereinbarung (06163 70940, bauverwaltung@breuberg.de),

- →       beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lützelbach, Neues Rathaus, Mainstraße 1, 64750 Lützelbach, Raum 204, 1. Obergeschoss, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00, Dienstag zusätzlich von 13:30 bis 16:00, Donnerstag zusätzlich von 13:30 bis 18:00, nach vorheriger telef. Terminvereinbarung unter 06165 30722)

- →       beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Raum 1.14, während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00, Mittwoch zusätzlich 14:00 bis 18:00 sowie Freitag 9:00 bis 12:00)

- →       beim Magistrat der Stadt Obernburg am Main, Bürgerinformation, Römerstraße 62-64, 63785 Obernburg am Main, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00, Dienstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 18.00 Uhr)

-  →      beim Magistrat der Stadt Wörth am Main, Luxburgstraße 10, 63939 Wörth am Main, Raum 25, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 und Mittwoch zusätzlich 13:30 bis 18:00

aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Bei den vorgenannten Berichten und Empfehlungen handelt es sich um die bereits vorliegenden Stellungnahmen der im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden und Stellen:

·         Stellungnahme des Magistrats der Stadt Breuberg vom 14.06.2023

·         Stellungnahme der Bauaufsichtsbehörde des Odenwaldkreises vom 07.08.2023

·         Stellungnahme der Brandschutzbehörde des Odenwaldkreises vom 17.04.2023

·         Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des Odenwaldkreises vom 19.04.2023

·         Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde des Odenwaldkreises vom 27.06.2023 & 29.08.2023

·         Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg (Bayern)

·         Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen vom 04.05.2023

·         Stellungnahme des Dezernats III 31.1 Regionalplanung, Geschäftsstelle der Regionalversammlung vom 05.05.2023

·         Stellungnahme des Dezernats IV/Da 41.1 - Grundwasser vom 11.09.2023

·         Stellungnahme des Dezernats IV/Da 41.5 - Bodenschutz vom 28.09.2023

·         Stellungnahme des Dezernats IV/DA 42.1 - Abfallwirtschaft vom 25.05.2023

·         Stellungnahme des Dezernats IV/DA 43.3 - Immissionsschutz (Energie, Bau/Lärm) vom 22.05.2023

·         Stellungnahme des Dezernats VI 62 - Arbeitsschutz vom 25.05.2023

·         Stellungnahme des Dezernats V 51.1- Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz vom 17.04.2023

·         Stellungnahme des Dezernats V 53.1 Naturschutz (Planungen und Verfahren) vom 31.10.2023

·         Stellungnahme des Dezernats IV/Wi 44 - Bergaufsicht vom 05.04.2023

·         Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen (Archäologie) vom 08.05.2023

·         Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen (Baudenkmal) vom 05.07.2023

·         Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 31.03.2023

·         Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie vom 08.05.2023

·         Stellungnahme von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement vom 02.06.2023

·         Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 11.05.2023

·         Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (Bayern) vom 05.09.2023

·         Stellungnahme des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung vom 18.04.2023

Der Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, werden auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/he zugänglich gemacht.

Innerhalb der Zeit vom 20.11.2023 (erster Tag) bis 19.01.2024 (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorgenannten Auslegungsstellen oder elektronisch (E-Mail: PG-Windenergie-Da@rpda.hessen.de) erhoben werden.

Es reicht aus, wenn die Einwendungen bei einer der vorgenannten Auslegungsstellen erhoben werden. Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwendenden nicht erkennen lassen, werden bei einem gegebenenfalls stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Personenbezogene Daten der Einwendenden können zum Beispiel bei Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden.

Wenn Sie vorab Ihrer Einwendungen unsere Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen möchten, haben Sie die  Möglichkeit, diese unter https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/laerm-luft-
strahlen/datenschutzhinweise (unter „Immissionsschutz“) oder persönlich unter obiger Adresse einzusehen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese zudem in Papierform, ausreichend ist ein formloses Schreiben an obige Adresse.

Ein Termin zur Erörterung der Einwendungen für das gesamte Vorhaben wird wie folgt bestimmt:

Datum: →                  13.03.2024

Uhrzeit: →                 Beginn 10 Uhr

Ort: →                         Heinrich-Böhm-Halle, Schwimmbadstraße 32-34, 64747 Breuberg

Die Erörterung kann am Folgetag (14.03.2024) fortgesetzt werden.

Der Erörterungstermin wird abgesagt, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgezogen wurden oder nur auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sofern ein Erörterungstermin stattfindet, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Darmstadt, den 1. November 2023

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Darmstadt
Geschäftszeichen: RPDA - Dez. IV/Da 43.3-53 x 37.04/1-2023/1