Die Bürgermeisterin informiert:

Defizitäre Haushaltssituation der Stadt Breuberg, Informationen für Hundehalter, Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten & 1 Jahr Evangelische Kirchengemeinde Breuberg


v.l.n.r.: Katja Haala (Personalrat), Ayca Özcan, Bürgermeisterin Deirdre Heckler und Florian Krug (Personalverwaltung), Foto: Kommune

in ihrer Dezember-Sitzung hat die Stadtverordnetenversammlung u.a. die Erhöhung der Grundsteuer und die Änderung bei der Hundesteuer beschlossen. Nachfolgend möchte ich sie sowohl über diese Änderungen als auch (mit Auszügen aus meiner Haushaltsrede) über die defizitäre Haushaltssituation der Stadt Breuberg informieren:

„Die Aufgaben die heute anstehen müssen umgesetzt werden, auch wenn hierfür große finanzielle Mittel aufgebracht werden müssen. Aber nicht nur die kommunalen Pflichtaufgaben müssen bewältigt werden - die immer größer werdenden zusätzlichen Aufgaben, die hinzukommen müssen ebenso gestemmt werden: Energiewende, Verkehrswende, Digitalisierung, Kinderbetreuung, Feuerwehr, Hitzeaktionsplan – all das gibt es nicht zum Nulltarif, sondern erfordert gewaltige finanzielle Aufwendungen. Es bedarf keiner großen Erklärungen, dass die Kommunen das nicht einfach selbst stemmen können. Bund und Land müssen die entsprechenden Mittel bereitstellen. Und zwar nicht durch Förderprogramme, die erst durch bürokratische Hürden überreglementiert sind, sondern flexibel. Die Realität aber ist leider eine andere: Die Liste der Aufgaben, die Bund und Land den Kommunen übertragen, wird immer länger, das Subsidiaritätsprinzip dabei immer häufiger missachtet. Musik wird bestellt, aber nicht bezahlt.

Breuberg ist ein Industriestandort: Vieles, was an unserer Breuberger Infrastruktur in den letzten Jahrzehnten aufgebaut wurde, verdanken wir guten Produktionsjahren unserer Industriebetriebe, den kleinen und mittleren Betrieben, dem Handel und allen Gewerbetreibenden - einhergehend mit einem stabilen Volumen der Gewerbesteuereinnahmen. Dieser Faktor unterliegt zwar immer wieder auch Schwankungen, doch waren die Gewerbesteuereinnahmen unser Garant dafür, dass es in Breuberg bisher möglich war, eigene kommunale Entscheidungen über den Einsatz finanzieller Mittel treffen zu können.

Der Haushaltplan 2023 schließt mit einem Fehlbetrag von 1,74 Mio. Euro ab: Dieser kann mit den vorhandenen Rücklagen in Höhe von 2,7 Mio. Euro ausgeglichen werden. Der Finanzmittelbedarf beträgt 2,2 Mio. Euro.

Der Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres 2024 liegt voraussichtlich bei 1,675 Mio. Euro, am Ende des Haushaltsjahres wird mit einem Überziehungskredit von 523.000 Euro gerechnet. Der Liquiditätspuffer nach §106 Abs 1 Satz 2 HGO in Höhe von 362.677,47 Euro kann nicht gebildet werden. Nach § 92a HGO ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltung nicht so hoch ist, um die Auszahlung der ordentlichen Tilgung von Krediten zu tätigen und keine ausreichend ungebundene Liquidität vorhanden ist. Zum Jahresende wird mit einem Kassenkredit von 523.000 Euro gerechnet; somit ist eine Haushaltssicherungskonzept für 2024 aufzustellen. Die aus der Steuermasse errechnete Schlüsselzuweisung ist bei einer schwankenden Gewerbesteuer nicht konstant. Es werden bei hoher Gewerbesteuerzahlungen zwar Rückstellung gebildet, diese beziehen sich jedoch nur für die daraus entstehende höhere Kreis- und Schulumlage. Der Ausgleich der reduzierten Schlüsselzuweisung ist erstmal mit vorhandenen Finanzmitteln und Rücklagen aus dem Ergebnis auszugleichen.

Im Haushaltsjahr 2023 lag die Schlüsselzuweisung bei 4.185.000 Euro im Planjahr 2024 bei 1.993.000 Euro, die vorhandenen liquiden Mittel reichen zum Ausgleich des Haushaltsjahres 2024 nicht aus, ausreichend Rücklagen sind noch vorhanden. Die geringeren Steuereinnahmen werden durch die verzögerte Systematik der Berechnung der Schlüsselzuweisung erst im Haushaltsjahr 2025 die entsprechende positive Auswirkung haben.

In der mittelfristigen Planung wird vorsichtig mit durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen von 3,3 Mio. Euro gerechnet und einer dementsprechenden Schlüsselzuweisung von durchschnittlich 4,5 Mio. Euro.
Die dauerhafte Sicherstellung einer stabilen Haushaltslage und einer finanziellen Leistungsfähigkeit ist nur gewährleistet, wenn die Unabhängigkeit an der Gewerbesteuer gegeben ist.

Mit der Erhöhung der Grundsteuer von 480 % auf 850 % liegt die Stadt Breuberg mit 485 % über dem Nivellierungshebesatz von 365 % für die Anrechnung der Steuermesszahl. Das heißt, die Mehreinnahmen werden nicht zur Berechnung der Kreis- und Schulumlage herangezogen und beeinflussen nicht die Steuerkraft. Die bei uns verbleibende, nicht anrechenbare Grundsteuer, lag 2023 bei 310.000 € und steigt mit Erhöhung 2024 auf 1.324.855 €. Eine gewisse Unabhängigkeit ist zwar hergestellt, ausreichend für die vorhandene Infrastruktur und der stetig steigenden Kosten für die städtischen Pflichtaufgaben wie der Kinderbetreuung, ist dies nicht. Die freiwilligen Leistungen werden nach der Sitzung vom 14.11.2023 wieder auf den Prüfstand gestellt. Eine konsequente Ausgabenreduzierung ist weiterhin erforderlich.

Im Haushaltsjahr 2024 wurden Straßen- als auch Instandhaltungsmaßnahmen für die städtische Infrastruktur gekürzt sowie Betriebskosten reduziert, auch die Grundsteuererhöhung kann den Ausgleich (-1,7 Mio. Euro) nicht herstellen.
Ein Investitionskredit in Höhe von 3.040.000 Euro ist geplant, u.a. aus verschobenen Maßnahmen 2023 (450.000 Euro), die nicht ausgeführt wurden. Im Haushaltsjahr 2023 wurde geplant, diese Maßnahmen aus eigenen Finanzmitteln zu finanzieren; eine Verschiebung nach 2024 ist daher erforderlich. Als Ergebnis erhöht sich die Kreditaufnahme für Investitionen.

Folgende Investitionen sind vorgesehen
Für die Grundsanierung des "Alten Rodensteiner" sind 538.935 Euro geplant. Hier wurden nochmal 500.000 € über zwei Jahre nachgeplant, ursprüngliche Plankosten 1,975 Mio. Euro auf nunmehr 3 Mio. Euro.
Für das Feuerwehrhaus im Stadtteil Hainstadt wurden 1,1 Mio. Euro geplant, davon wurden 375.000 Euro nachgeplant, 300.000 Euro für den Bau, 75.000 Euro für die Ersteinrichtung.
Der Bauhof benötigt eine neues Multifunktionsfahrzeug für den Kehr- und Winterdienst in Höhe von 180.000 Euro.
Für den Breitbandausbau werden 322.200 Euro (2x 161.100 Euro) benötigt.
Im Bereich der Wasserversorgung sind 380.000 Euro vorgesehen.
Für die Renaturierung der Amorbach sind 100.000 Euro im Haushaltsjahr und weitere 200.000 Euro in den Folgejahren vorgesehen, der Zuschuss wurde mit 192.000 Euro angegeben.

In den Folgejahren 2025-2027 werden geringe Überschüsse im Ergebnishaushalt geplant. Der Stand der Kredite inkl. Kreditermächtigungen liegt am 31.12.2024 bei 13 Mio. Euro, bis zum Ende 2027 sind weitere Investitionskredite in Höhe von 1,9 Mio. Euro geplant, die Tilgung beläuft sich dementsprechend auf über 700.000 Euro und die Zinsen liegen bei 350.000 Euro. Die Kosten für Zinsen und Tilgung müssen im Ergebnishaushalt erwirtschaftet und über die Finanzmittel aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden.

Viel Handlungsspielraum für Sanierungen und Instandhaltungskosten bei einem Anlagevermögen (ohne Grundstücke) von 35,6 Mio. Euro entsteht durch die Erhöhung nicht; die Überschüsse in den Folgejahren betragen im Durchschnitt 200.000 Euro. Am Ende der mittelfristigen Finanzmittelplanung wird der Liquiditätspuffer nach § 106 HGO wieder vorhanden sein.

Somit bleibt festzustellen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Breuberg langfristig nicht mehr gewährleistet sein wird. Die städtischen Gremien sind zukünftig in der besonderen Pflicht, ihre Entscheidungen vorausschauend so auszurichten, dass sie einer nachhaltigen und generationsgerechten Haushaltwirtschaft nicht entgegenlaufen.

Selbstverständlich wurde auch in den vergangenen Jahren versucht Entscheidungen nachhaltig zu treffen, doch geraten wir immer stärker, so z.B. durch den hohen Sanierungsbedarf unserer städtischen Immobilien, unter starken Druck, kommende Investitionen mit ihren Folgekosten genauestens zu beleuchten.

Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Wir haben eine tarifliche Lohnerhöhung in 2024 von rd. 6% zu bewältigen. Die steigenden Kosten für die städtische Pflichtaufgaben wie die Kinderbetreuung müssen bezahlt werden. Und das sind keine eigenen Entscheidungen der Stadt Breuberg, das sind Vorgaben.“

Informationen für Hundehalter
Mit der Änderung der Hundesteuersatzung führt nun auch Breuberg erhöhte Steuersätze für das Halten und Führen von gefährlichen Hunden entsprechend der Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) ein.

Im Zuge dieser Änderung der Besteuerung werden wir überprüfen, welche Hunde gemeldet sind und stichpunktartige Kontrollen durchführen. Sollten Sie als Halter Ihre/n Hund/e bisher noch nicht im von der Satzung vorgeschriebenen Zeitrahmen angemeldet haben bitten wir, dies unbedingt noch zu tun. Ebenso bitten wir Sie, sollten Sie einen Hund/e der nachfolgend aufgelisteten Rassen haben oder eine Kreuzung untereinander bzw. mit anderen Hunden, und diese/r Hund/e bei uns noch nicht als gefährlicher Hund gemeldet sein, dies ebenfalls nach zu holen.

Sollten wir Verstöße feststellen, sind wir gezwungen diese zu ahnden.

Liste gefährliche Hunde lt. Gefahrenabwehrverordnung § 2: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler.

Unsere Satzung als auch den Link zur vorgenannten Vorordnung bzw. die Auflistung gefährlicher Hunde finden Sie auf unserer Homepage unter www.breuberg.de/rathaus/bekanntmachungen/satzungen/.

Den entsprechenden Antrag finden Sie als ausfüllbares PDF-Dokument unter dem Button „Hundesteuer“ direkt auf der Startseite unserer Homepage www.breuberg.de.

Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten
Unsere Auszubildende Ayca Özcan konnte im vergangenen Dezember mit Erfolg ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abschließen. Die junge Auszubildende hat die reguläre Ausbildungszeit verkürzt und konnte sich damit durch eine herausragende Leistung auszeichnen.

Die Zeugnisübergabefeier fand in den Räumlichkeiten des hessischen Verwaltungsschulverbandes in Darmstadt statt. Auch innerhalb der Verwaltung fanden sich zahlreiche Gratulanten. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde überbrachten die Bürgermeisterin, der Personalrat, der Magistrat und die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung ihre Glückwünsche zum Bestehen der Ausbildung.

Wir sind froh darüber, dass Frau Özcan nun als ausgebildete Verwaltungsfachangestellte unser Verwaltungsteam verstärken darf.

Mit ihrem freundlichen Auftreten, fundierten Fachwissen und ihrer bislang gesammelten praktischen Erfahrung ist sie bestens gerüstet, um die vielfältigen Aufgaben in der Verwaltung zu meistern und unsere Bürgerinnen und Bürger kompetent zu unterstützen.

Wir gratulieren Frau Özcan herzlich zu ihrem erfolgreichen Abschluss und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen Werdegang in unserem Hause alles Gute.

1 Jahr Evangelische Kirchengemeinde Breuberg
Unsere Evangelische Kirchengemeinde Breuberg feiert am Wochenende ihr einjähriges Bestehen mit einer Veranstaltung, auf die ich Sie gerne hinweisen möchte:

Am kommenden Sonntag, dem 14. Januar 2024, findet um 16 Uhr, in der Evangelischen Kirche im ST Sandbach, ein Festgottesdienst unter Mitwirkung zahlreicher Gemeindegruppen und Neujahrsempfang der Evangelischen Kirchengemeinde Breuberg statt.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Wochenende!

Liebe Grüße

Ihre Bürgermeisterin
Deirdre Heckler