Die Bürgermeisterin informiert:

Veröffentlichung der Altersjubilare im Stadtanzeiger, Bilderversteigerung (Seibert) und zum Bilderverkauf (Schlund), Vorhaben der JUWI GmbH: Errichtung und Betrieb von sieben Windkraftanlagen, Öffnungszeiten „Zwischen den Jahren“ im Bauhof und Rathaus im ST Sandbach & Besuch eines Zimmermanns auf der Walz


Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Breubergerinnen und Breuberger,

Veröffentlichung der Altersjubilare im Stadtanzeiger
Im kommenden Jahr werden die Altersjubilare nicht mehr im Stadtanzeiger veröffentlicht. Dies hat zum Einen den Grund, dass der Großteil der betroffenen Jubilare keine Veröffentlichung mehr wünscht und immer mehr Bürgerinnen und Bürger Übermittlungssperren einrichten, zum Anderen dient dies zum Schutze Ihrer personenbezogenen Daten.

Bilderversteigerung (Seibert) und zum Bilderverkauf (Schlund)
In unserer aktuellen Ausstellung befindet sich ein dreiteiliges Bild, welches uns die Malerin Birgit Seibert für eine Versteigerung zu Gunsten der Kinderkrippe Mäusebande zur Verfügung gestellt hat. Die Versteigerung läuft noch bis zum 19.12.2023.
Des Weiteren hat uns, inspiriert durch diese Versteigerung, Ursula Schlund aus dem ST Sandbach, ihre selbstgemalten Aquarelle zur Verfügung gestellt. Die Bilder sind im Wartebereich des Rathauses (Eingang gleich rechts) zu sehen. Die Kinderkrippe Mäusebande e.V. erhält hier ebenfalls den gesamten Erlös aus dem Verkauf.
Ich freue mich auf Ihre Gebote!

Vorhaben der JUWI GmbH: Errichtung und Betrieb von sieben Windkraftanlagen
Seit dem 20.11.2023 bis zum 19.12.2023 können der Antrag und die beigefügten Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen eingesehen werden. Dies ist während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8:30 bis 12:00 sowie Montag und Dienstag zusätzlich 13:30 bis 15:00 und Donnerstag zusätzlich von 13:30 bis 17:30) sowie mittwochs nach Vereinbarung (06163-709 40, bauverwaltung@breuberg.de) im Rathaus im ST Sandbach möglich.
Innerhalb der Zeit vom 20.11.2023 (erster Tag) bis 19.01.2024 (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei der vorgenannte Auslegungsstelle oder elektronisch (E-Mail: PG-Windenergie-Da@rpda.hessen.de) erhoben werden.
Es reicht aus, wenn die Einwendungen bei einer der vorgenannten Auslegungsstellen erhoben werden. Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, welche die Person des Einwendenden nicht erkennen lassen, werden bei einem gegebenenfalls stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen. Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Ein Termin zur Erörterung der Einwendungen für das gesamte Vorhaben wird wie folgt bestimmt:
Datum: → 13.03.2024
Uhrzeit: → Beginn 10 Uhr
Ort: → Heinrich-Böhm-Halle, Schwimmbadstraße 32-34, 64747 Breuberg
Der Erörterungstermin wird abgesagt, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgezogen wurden oder nur auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

Öffnungszeiten „Zwischen den Jahren“ im Bauhof und Rathaus im ST Sandbach
Der städtische Bauhof bleibt vom 27.12. bis zum 29.12.2023 geschlossen. In dieser Zeit ist keine Abgabe von Grünschnitt und Elektrokleingeräten möglich. Im gleichen Zeitraum bleibt das Rathaus für sämtlichen Publikumsverkehr geschlossen. Für den Bereich des Bürgerbüros wird ein Notdienst eingerichtet. Hier können Pässe und Ausweise aller Art beantragt und ausgestellt werden. Außerdem können alle melderechtlichen Vorgänge bearbeitet werden.
Dieser Notdienst findet am
Donnerstag, dem 28.12.2023 und
Freitag, dem 29.12.2023
im Zeitraum von 10:00 - 12:00 Uhr statt. Sie benötigen für den Notdienst keinen Termin. Sollte ein Notfall in einem anderen Bereich auftreten, wenden Sie sich bitte in der oben genannten Zeit telefonisch an 06163/709-39.

Besuch eines Zimmermanns auf der Walz
Einen besonderen Besuch hatten wir am vergangenen Dienstag – wir bekamen Besuch von Eric Ruland, der sich vor drei Monaten auf seine dreijährige Reise aufgemacht hat. Nachdem er seinen Spruch aufgesagt hatte und den Stempel der Stadt Breuberg in sein Wanderbuch gestempelt bekam, machte er sich auf die Weiterreise. Wir wünschen an dieser Stelle alles Gute!

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes drittes Adventswochenende!

Liebe Grüße
Ihre Bürgermeisterin
Deirdre Heckler