Amtliche Bekanntmachungen:

Wichtige Information für Hundehalter


Sollten Sie als Halter Ihre/n Hund/e bisher noch nicht im von der Satzung vorgeschriebenen Zeitrahmen angemeldet haben bitten wir, dies unbedingt noch zu tun. Ebenso bitten wir Sie, sollten Sie einen Hund/e der nachfolgend aufgelisteten Rassen haben oder eine Kreuzung untereinander bzw. mit anderen Hunden, und diese/r Hund/e bei uns noch nicht als gefährlicher Hund gemeldet sein, dies ebenfalls nach zu holen. Sollten wir Verstöße feststellen, sind wir gezwungen diese zu ahnden. Liste gefährliche Hunde lt. Gefahrenabwehrverordnung § 2: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Unsere Satzung wie auch den Link zur vorgenannten Vorordnung bzw. die Auflistung gefährlicher Hunde finden Sie auf unserer Homepage unter www.breuberg.de/rathaus/bekanntmachungen/satzungen/. Den entsprechenden Antrag zur An-, Um- bzw. Abmeldung finden Sie als ausfüllbares PDF-Dokument unter dem Button „Hundesteuer“ direkt auf der Startseite unserer Homepage www.breuberg.de.